Ein Problem an so einer (...) Kleinstadt wie Salzgitter ist das einige (auch gern ältere und scheintote) Autofahrer schon ziemlich gestresst sind wenn Ihnen ein Fahrrad auf der Strasse begegnet und das auch noch am Sonntag...
Hinzu kommt das solche dann auch gern wild gestikulieren, hupen und den Radfahrer fast umrammen, während Diese Herrschaften Null und Keine Ahnung haben an welchem Schild man erkennt ob der Radweg am Bürgersteig eine Benutzungspflicht hat oder nicht, bzw. wissen diese nicht das die wenigsten Fahrradwege hier eine Benutzungspflicht haben. Glücklicherweise kann man nach STVO hier fast überall in der City mit dem Fahrrad die Strasse benutzen, was bei dem Zustand der Radwege bzw. Buckelpisten in dieser Kleinstadt auch kein Wunder ist.
Da kann man schon sagen das Radfahren auf der Strasse Werktags in Berlin sicherer ist als Sonntags in Salzgitter.
Sollte einer der hupenden Verkehrsminister aus Salzgitter das hier lesen, empfehle ich an dieser Stelle eine freiwillige Nachschulung zum Thema Fahrradwege.
Das passt auch gut in die Sparte elektroRad, Pedalec und Energiewende, sowie den allgemeinen aktuellen Trend zum Rad.
Mit anderen Worten, liebe Huper, die Radfahrer auf der Strasse werden in den nächsten Jahren mehr werden.
Gruß,
CJ
PS.:
1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 St
2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht..
3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen.
etc.pp z.B. hier:
http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht
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